Vom Gewerbe zum Freiberufler

Gewerbe oder Freiberuf? Für viele Selbständige aus dem IT-Bereich ist diese Frage interessant. Ich selbst habe kürzlich den Wechsel vom Gewerbetreibenden zum Status Freiberufler vollzogen.

Die Begrifflichkeiten: Ein Gewerbetreibender ist jemand mit einem Gewerbeschein. Auf dem Gewerbeschein sind der Gegenstand des Gewerbes, das Datum der Anmeldung, Haupt- oder Nebengeschäftssitze etc. vermerkt. Die Anmeldung eines Gewerbescheins erfolgt beim lokalen Ordnungsamt und kostet bis zu 65€. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten das Finanzamt sowie die Industrie -und Handelskammer (oder Handwerkskammer – je nach Gewerbe) automatisch Kenntnis über die Neuaufnahme des Gewerbes. Vom Finanzamt bekommt man eine Steuernummer zugeteilt (sofern nicht vorher vorhanden). Der Gewerbetreibende wird außerdem automatisch Mitglied (Zwangsmitglied) bei der zuständigen Kammer. Dort können dann zum Einstieg verschiedene Existenzgründer-Seminare besucht werden.
Als Freiberufler ist man entsprechend „freier“. Es erfolgt keine formale Anmeldung bei einer Behörde. Grundlage ist lediglich eine Steuernummer vom Finanzamt. Die bekommt man dort direkt auf Anfrage (kostenlos). Das ist alles.
Gewerbetreibende und Freiberufler gehören beide zur Gruppe der Selbständigen.

Nachteile eines Gewerbes: Es gibt verschiedene Wege in die Selbständigkeit. Bei mir ging der Anfang über einen Nebenerwerb. Ein Bekannter hatte mir gesagt: „Wenn du Rechnungen schreiben willst, brauchst du einen Gewerbeschein“. Da ich es nicht besser wusste, meldete ich ein Gewerbe als Softwareentwickler an. Einige Jahre später wurde der Nebenerwerb zum Haupterwerb. Ich war damit hauptberuflich Gewerbetreibender Softwareentwickler. Mit dem Vortlauf der Tätigkeit wurden mir erst die Nachteile der Gewerbeanmeldung bewusst. Mit Gewerbeschein hat man folgende Pflichten:

  • Zahlen von Gewerbesteuer
  • Bilanzierungspflicht
  • Zwangsmitgliedschaft in der IHK
  • Anzeigen von (jeglichen) Änderungen beim Ordnungsamt

Gewerbesteuer wird auf den erwirtschafteten Gewinn erhoben und an die Gemeinde abgeführt. Die Höhe der Besteuerung hängt vom Hebesatz der Gemeinde ab, der mitunter sehr hoch ist.
Von der Pflicht zur Bilanzierung ist man nur entbunden wenn durch das Gewerbe jährlich nicht mehr als 500.000€ Umsatz und 50.000€ Gewinn erzielt wird. Die meisten Selbständigen werden ihre Bilanz von einem Buchhalter erstellen lassen, was Kosten verursacht.
Als Nicht-Handwerker ist man Zwangsmitglied in der IHK. Man bekommt monatlich eine nette Zeitschrift ins Haus, muss aber im Gegenzug abhängig vom Gewerbeertrag (Gewinn) Mitgliedsbeitrag entrichten. Bei einem Jahresertrag von 50.000€ sind das in Leipzig z.Bsp. 150€ Jahresbeitrag (Beitragsrechner IHK Leipzig). Nutzt man das Angebot der IHK nicht, sind diese 150€ überflüssig.
Ein weiterer Kostenpunkt ist die Pflicht zur Meldung von Gewerbeänderungen bzw. -ummeldungen. Wechselt man den Geschäftssitz, erweitert das Tätigkeitsfeld oder meldet man das Gewerbe ab, so kostet das jedesmal zwischen 10€ und 40€.
Als Freiberufler hat man all diese Kosten nicht!

Wie wechsle ich? Die einfachste Möglichkeit vom Gewerbe zum Freiberuf zu wechseln, besteht in der Abmeldung des Gewerbes. Mit der bestehenden Steuernummer kann man wie gewohnt weiter arbeiten. Wichtig dabei ist es, den Umsatz in der Steuererklärung statt bei „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ fortan bei „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ einzutragen. Geht man diesen Weg muss man auf eventuelle Rückfragen vom Finanzamt reagieren und u. U. darlegen können warum die eigene Tätigkeit freiberuflich anerkannt ist (Vergleich zu anerkannten freien Berufen). In vielen Fällen wird es jedoch so sein, dass Rückfragen vom Finanzamt ausbleiben.

Eine andere Variante ist es, die Änderung direkt selbst beim Finanzamt anzuzeigen. Die Aufmerksamkeit des Finanzamtes bekommt man dafür am besten über einen Einspruch gegen einen aktuellen Steuerbescheid. Teilt man dem Finanzamt ungezielt mit: „Achtung, ich bin jetzt Freiberufler!“ kann es sein, dass solch ein Schreiben nur sehr langsam bearbeitet wird und keine Beachtung findet. Ein fristgerechter Einspruch (4 Wochen ab Ausstellung Steuerbescheid) zwingt das Finanzamt zur Bearbeitung. Dabei ist der reine Einspruch zunächst ausreichend. Die detaillierte Begründung des Freiberuflerstatus kann einige Wochen später nachgereicht werden. Die juristisch einwandfreie Begründung habe ich von einem Anwalt erarbeiten lassen. Wer diese Kosten sparen will und sich selbst zum Thema beliest kann das auch im Alleingang bewältigen.
Im Ergebnis erhält man einen korrigierten Steuerbescheid, in welchem die Umsätze in „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ umgetragen wurden.

Fazit: Es lohnt sich als Gewerbetreibender darüber nachzudenken, ob die ausgeübte Tätigkeit auch freiberuflich anerkannt sein könnte. Im IT-Bereich ist dies oft der Fall. Ausgehend von den klassischen freien Berufen (Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Ingenieur, Künstler etc.) sucht das Finanzamt den Vergleich zu bereits bestätigten freien Berufen. Für IT-ler ist aktuell der Vergleich zum Diplom Informatiker (FH) wichtig.

Möchte man seinen Status als Freiberufler nachträglich anerkennen lassen, um bereits gezahlte Gewerbesteuer erstattet zu bekommen ist dieser Artikel zum Weiterlesen interessant.

Autor:    Michael Keutel | 04.08.2013

5 Responses so far.

  1. Nermin Kasumovic sagt:

    Sehr geehrte Herr Keutel,

    habe Ihren Beitrag mit größtem Interesse gelesen.
    Könnten Sie mir vielleicht mitteilen, welchen Anwalt Sie in Anspruch genommen haben,
    würde mich dann gerne auch an Ihn wenden.
    Eventuell wäre es hilfreich wenn Sie mir auch die ca. Kosten für so ein Schreiben mitteilen könnten.
    Für Ihre Mühen danke ich Ihnen im Voraus und verbleibe mit freundlichen grüßen

    Nermin Kasumovic

  2. Michbeck sagt:

    Guten Tag Herr Kasumovic, ich hatte mich an diesen Herrn gewendet: http://www.dr-grunewald.de/. Dr. Grunewald ist speziell auf dem Feld Freiberufler sehr kompetent. Sie müssen für die Bestätigung Ihres Freiberuflerstatus durch einen Anwalt mit +1000€ und mehr rechnen. Es ist nicht wirklich günstig, dafür wird Ihnen aber Denkarbeit und Recherche voll abgenommen, was ich sehr positiv fand. Viel Erfolg!

  3. Christian Krause sagt:

    Bei 1000 Euro und mehr kann man natürlichl auch einfach viele Jahre lang IHK Beitrag bezahlen.
    In meinem Fall ist das Problem, dass das Finanzamt jährlich beliebig zwischen freiberuflicher Einnahmen und Gewerbebetrieb wechselt. Ein Gewerbe habe ich angemeldet, Daten habe ich aber ins Feld „freiberufliche Tätigkeit“ eingetragen. Der Einspruch wird zurückgewiesen.
    Jetzt hat sich die IHK gemeldet, ich werde daher meine Konsequenzen ziehen und das Gewerbe abmelden und ab nächstes Jahr verstärkt darauf achten.

  4. Frank sagt:

    Hallo,

    gibt es hier Erfahrungen über die Anerkennung des Freiberuflerstatus ohne abgeschlossenes Studium ?

    Gruß

    Frank

  5. Michbeck sagt:

    Hi Frank,

    tatsächliche Erfahrungen ohne Studienabschluss habe ich nicht gemacht. Ich denke es geht immer um die Tätigkeit die man ausübt.

    Ich hatte in meiner Zeit an der Universität als HiWi an einem Tool zur wissenschaftliche Analyse von Strömungsdaten mitprogrammiert. Da diese Tätigkeit sehr ingenieursnah ist, könnte ich mir vorstellen, dass das Finanzamt da keinen Anstoß genommen hätte, wenn die Einnahmen bei „selbständiger Arbeit“ eingetragen würden. Bist du hingegen freiberuflicher Fotograf zählt das meines Wissens nach meist als Gewerbe.

    Grüße
    Michael